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04.06.2021

Förderfähig und energieeffizient bauen

Energieeffizientes Haus aus Porenbetonelementen

Ab Juli 2021 tritt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vollständig in Kraft. Damit sind bei Neubauten und Sanierungen höhere staatliche Förderungen als bisher möglich. Mit dem Einsatz von Porenbeton kann der gewünschte Energieeffizienz-Standard und damit eine entsprechende Förderung ganz unkompliziert erreicht werden.

Neue Förderprogramme für mehr Energieeffizienz

Die Ziele der Bundesregierung für eine bessere Klimabilanz im Gebäudesektor stehen fest: Im Jahr 2030 darf der gesamte Sektor höchstens einen Ausstoß von 72 Millionen Tonnen CO2 verursachen. Im Vergleich zu 1990 sollen die Emissionen um ca. 67 Prozent sinken. Da lag der Wert der Treibhausgasemissionen noch bei 210 Millionen Tonnen. 2018 wurden noch rund 120 Millionen Tonnen CO2 im Gebäudesektor emittiert, was ca. 14 Prozent der gesamten CO2-Emissionen darstellt. Dennoch: Um das Ziel bis 2030 zu erreichen, braucht es mehr Energieeffizienz im Bereich Bauen und Wohnen.

Daher fördert die Bundesregierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit Jahren die energetische Sanierung, energieeffiziente Neubauten sowie die Erneuerung von Heizungsanlagen. Nun werden mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bestehende Förderprogramme ersetzt. Damit soll ein stärkerer Anreiz für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien geschaffen werden. Die BEG gilt teilweise seit Januar 2021, ab Juli 2021 tritt sie vollständig in Kraft.

"Ab dem 1. Juli 2021 können pro Wohneinheit 18.000 bis 37.500 € für nachhaltiges Bauen aus der BEG abgerufen werden."
Ademir Catovic
PRODUKTMANAGER

Das hat sich mit dem BEG geändert

In der BEG wurden die bisher zehn bestehenden Teilprogramme zur Förderung in nur noch drei Teilprogrammen zusammengefasst: Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Damit soll der Zugang zu Förderungen vereinfacht werden. Zudem reicht ab Juli ein einziger Antrag bei der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus, um alle möglichen Förderangebote zu nutzen. Dafür mussten bisher mehrere Anträge gestellt werden.

Höhere Zuschüsse

Die BEG EM läuft seit Januar 2021, Anträge für die Programme BEG WG und BEG NWG können ab Juli 2021 gestellt werden. Allgemein sind mit dem BEG die Fördersätze und Tilgungszuschüsse gestiegen. Zum Beispiel sind jetzt Kredite bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit möglich, statt wie bisher maximal 120.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt zwischen 15 Prozent und 50 Prozent der Kreditsumme – je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard bei Neubau oder Sanierung. Damit wird der zurückzuzahlende Betrag reduziert und die Kreditlaufzeit gekürzt. Neben einer Kreditförderung ist auch ein direkter Zuschuss möglich. Dieser beträgt nun maximal 60.000 Euro je Wohneinheit statt wie bisher 30.000 Euro.

Bei den BEG Einzelmaßnahmen können Förderungen in folgender Höhe erfolgen: Gebäudehülle bis zu 20 Prozent, Anlagentechnik bis zu 20 Prozent, Wärmeerzeuger bis zu 45 Prozent und Heizungsoptimierung bis 20 Prozent.

Zusätzliche Effizienzhausklassen für mehr Förderung

Im BEG wurde eine „Effizienzhaus EE“-Klasse eingeführt. Diese wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien kommt. Die ebenfalls neue „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für das Gebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Durch diese Klassen ist eine gesteigerte Förderung um 2,5 Prozentpunkte möglich. Ein Beispiel: Wenn bei einem Effizienzhaus 40 zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung stattgefunden hat, wird der Tilgungszuschuss von 20 Prozent auf 22,5 Prozent erhöht. Auch wenn ein Gebäude in beide Klassen eingeteilt werden kann, wird die Förderung um maximal 2,5 Prozentpunkte angehoben.

"Mit dem entsprechenden Baustoff können Sie eine KfW-Förderung ohne zusätzliche Maßnahmen erreichen."
Jürgen Leppig
Vorstand GIH (Verband unabhängiger Energieberater)

Das sind die Schritte zur KfW-Förderung:

  1. Experte für Energieeffizienz finden

    Ob Sanierung oder Neubau, ob Kredit oder Zuschuss – um eine KfW-Förderung zu erhalten, muss ein Experte für Energieeffizienz beauftragt werden, der die angestrebten Maßnahmen von der Planung bis zur Fertigstellung begleitet. Nur bei der Heizungsoptimierung kann diese Funktion auch ein Fachunternehmen übernehmen. 

    Damit wird sichergestellt, dass die Maßnahmen auch tatsächlich mehr Energieeffizienz bringen und die angestrebte staatliche Förderung in vollem Umfang möglich wird. Die Kosten für diese Baubegleitung durch einen Energieberater werden von der KfW zu 50 Prozent übernommen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt eine Liste mit Experten, welche für diese Beratung zur Verfügung stehen.

  2. Kredit oder Zuschuss beantragen

    Ist der Energieberater beauftragt, kann der Kredit oder Zuschuss bei der KfW beantragt werden. Bei Krediten geht das über Finanzierungspartner wie die Hausbank, die Sparkassen oder ein Versicherer. Für den direkten Zuschuss läuft der Prozess über das KfW-Zuschussportal. Ist der Kreditvertrag abgeschlossen oder der Zuschussantrag bewilligt, kann mit dem Bau begonnen werden.

  3. Prüfung und Auszahlung

    Wenn der Bau abgeschlossen ist, wird beim Finanzierungspartner oder der KfW eine Bestätigung vom Energieeffizienz-Experten eingereicht. Diese Bestätigung wird dann abschließend geprüft. Ist alles in Ordnung, wird beim Kredit der Tilgungszuschuss gutgeschrieben. Wurde ein direkter Zuschuss beantragt, wird dieser nach Prüfung durch die KfW auf das Konto überwiesen.

Förderung einfacher erhalten: der Baustoff entscheidet

Energieeffizient bauen ist nicht immer einfach. Doch mit der richtigen Auswahl der Baustoffe können Planer und Architekten den Prozess wesentlich einfacher gestalten. Porenbeton verfügt über einen der besten Dämmwerte im Bereich Massivbaustoffe, ist sehr druckfest und weist eine sehr gute Tragfähigkeit auf. Damit können die Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz einfach erfüllt werden und die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden.

Mit der Auswahl der passenden Porenbetonelemente kann in einschaliger Bauweise der höchste Effizienzhaus-40 (plus) -Standard erreicht werden. Das bedeutet ein Tilgungszuschuss oder Zuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Kosten bei Neubauten. Auch für den Effizienzhaus-55-Standard gibt es die passenden Porenbetonelemente. So werden die Energiekosten niedrig gehalten und damit die Umwelt geschont. Zudem ist bei Porenbetonelementen ein hoher Brandschutz und ein guter Schallschutz inklusive.

Auf einen Blick

Die Zusammenfassung, was es mit Einführung des BEG zu beachten gilt:

  • Kreditförderung oder Zuschuss: Mit dem BEG wird jedes Förderprogramm entweder als Kreditförderung mit Tilgungszuschuss oder als direkt ausgezahlter Zuschuss angeboten. Hier kann der Antragsteller sich entscheiden, welche Variante bevorzugt wird.
  • Energieberater beauftragen: Wie bisher ist es verpflichtend, von Anfang an einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen, um die vollständige angestrebte Förderung zu erhalten.
  • Baustoffauswahl: Ein Baustoff wie Porenbeton, der bereits in monolithischer Bauweise das geplante Energieeffizienz-Niveau ohne zusätzliche Dämmung erreicht, kann den gesamten Prozess zur Erreichung der Förderung vereinfachen. 
  • Zusätzliche Maßnahmen in Betracht ziehen: Eine Photovoltaikanlage, Nutzung von Geothermie oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung ermöglichen teilweise eine Einstufung in bessere Energieeffizienz-Klassen und damit eine noch höhere Förderung.

Fazit

Die BEG vereinfacht den Antragsprozess und bündelt die bisherigen Programme. Mit den erhöhten Fördersätzen wird energieeffizientes und umweltschonendes Bauen attraktiver. Porenbeton hilft dabei, die angestrebten Standards unkompliziert umzusetzen.

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